Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
i.d.F. vom 9.5.1975 (BGBl I 1077) m.spät.Änd.
- Inhalt: Organisation und Zusammensetzung der  ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie  Amtsgericht,  Schöffengericht,  Familiengericht,  Landgericht,  Kammer für Handelssachen,  Oberlandesgericht (OLG),  Bundesgerichtshof (BGH); ferner die Bestimmungen über  Staatsanwaltschaft, den  Gerichtsvollzieher,  Rechtshilfe, Öffentlichkeit der Verhandlung, Beratung und Abstimmung bei den Gerichten.

Lexikon der Economics. 2013.

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