Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
i.d.F. vom 9.5.1975 (BGBl I 1077) m.spät.Änd.
- Inhalt: Organisation und Zusammensetzung der ⇡ ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie ⇡ Amtsgericht, ⇡ Schöffengericht, ⇡ Familiengericht, ⇡ Landgericht, ⇡ Kammer für Handelssachen, ⇡ Oberlandesgericht (OLG), ⇡ Bundesgerichtshof (BGH); ferner die Bestimmungen über ⇡ Staatsanwaltschaft, den ⇡ Gerichtsvollzieher, ⇡ Rechtshilfe, Öffentlichkeit der Verhandlung, Beratung und Abstimmung bei den Gerichten.
Lexikon der Economics.
2013.
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